Haus- und Familienpflege ist in der Regel eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Voraussetzung dafür: In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind.
Bitten Sie Ihren Arzt, Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme um ein Attest, in dem die Notwendigkeit und der benötigte Stundenumfang für die sogenannte „Haushaltshilfe“ festgestellt wird.
Mit diesem Attest stellen Sie einen Antrag auf „Haushaltshilfe“ bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Beihilfe) oder auf Unterstützung durch das Sozial- und Jugendamt.
Setzen Sie sich bitte so früh wie möglich mit uns in Verbindung! Unsere Einsatzleiterinnen unterstützen und beraten Sie gerne – auch bei der Antragstellung.
Sobald Ihr Kostenträger die Unterstützung für Ihre Familie genehmigt hat, planen wir eine Mitarbeiterin für Sie ein und sind direkt für Sie da.