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Ihr Weg zu uns

So erhalten Sie unsere Unterstützung

Haus- und Familienpflege ist in der Regel eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Voraussetzung dafür: In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind.

  • Bitten Sie Ihren Arzt, Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme um ein Attest, in dem die Notwendigkeit und der benötigte Stundenumfang für die sogenannte „Haushaltshilfe“ festgestellt wird.
  • Mit diesem Attest stellen Sie einen Antrag auf „Haushaltshilfe“ bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Beihilfe) oder auf Unterstützung durch das Sozial- und Jugendamt.
  • Setzen Sie sich bitte so früh wie möglich mit uns in Verbindung! Unsere Einsatzleiterinnen unterstützen und beraten Sie gerne – auch bei der Antragstellung.
  • Sobald Ihr Kostenträger die Unterstützung für Ihre Familie genehmigt hat, planen wir eine Mitarbeiterin für Sie ein und sind direkt für Sie da.

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