Infos für Ärzte

So leiten Sie unsere Unterstützung in die Wege: Schreiben Sie ein Attest

Wenn eine Familienmutter oder auch der haushaltführende Familienvater krank ist, können Haushalt und Kinder in manchen Fällen nicht ausreichend versorgt werden; das „System Familie“ gerät aus den Fugen. Als Arzt oder Ärztin kennen Sie solche Situationen. Und: Sie können mit einem entsprechenden Attest helfen. Denn genau hierfür hat der Gesetzgeber Unterstützung geschaffen.

Laut Paragraph 38 SGB V und Paragraph 24h SGB V haben gesetzlich Krankenversicherte einen Rechtsanspruch auf „Haushaltshilfe“:

  • bei stationärer Behandlung der haushaltsführenden Person
  • bei ambulanter Behandlung bis zu einer Dauer von 26 Wochen
  • bei Risikoschwangerschaft und Entbindung

Voraussetzung für die Bewilligung:

  • ein ärztliches Attest
  • es lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt
  • es gibt niemanden, der den Haushalt weiterführen kann

Damit die Unterstützung bewilligt wird, berücksichtigen Sie bitte folgendes:

  • Ihr Attest ist die Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse und des Medizinischen Dienstes.
  • Ihre Diagnose sollte deutlich machen, wie dringlich eine Unterstützung ist.
  • Bitte machen Sie deutlich, weshalb die erkrankte Person nicht in der Lage ist, ihren Haushalt und die Kinder zu versorgen.
  • Bitte notieren Sie die voraussichtliche Dauer der Unterstützung sowie die täglich erforderliche Stundenzahl.
  • Die Leistungen nach § 38 SGB V werden nicht auf Ihr Budget angerechnet.

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