Anonymes Hinweisgeberportal

Zu einer positiven und offenen Organisationskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher und organisationsinterner Regelungen. Wesentlich ist, dass Fehlverhalten frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt wird. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller, auf Regelverstöße hinzuweisen. Hinweisgebende Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Behebung von Missständen. Hinweisgebenden Personen ist daher größtmöglicher Schutz zu garantieren, so dass ihnen durch die Meldung keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen. Gleichzeitig haben Betroffene und Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, Anspruch auf angemessenen Schutz.

Das Familienwerk Sölden e.V. erfüllt die gesetzlichen Verpflichtungen, indem es in Zusammenarbeit mit der Erzdiözese Freiburg und dem Rechnungshof der Erzdiözese Freiburg ein Hinweisgebersystem eingeführt hat. Dazu wurde eine Interne Meldestelle für Hinweise über mögliches Fehlverhalten geschaffen.

Es stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

  • ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem,
  • Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle.

Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter:  www.dicvfreiburg.caritas.de/hinweisgeber

Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:

Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 – 2188 577
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de

Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.

Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.

Anonymität gewährleistet

Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.

Externe Meldestelle des Bundes

Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung eine Behörde für externe Meldungen von Fehlverhalten eingerichtet. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier.

Wichtige Hinweise

Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

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